大众汽车标准_TL_111(德)

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Seite 3 TL 111: 2002-12
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Werkstoff
3.1 Bezeichnung
Die Bezeichnung der Schweißzusatzwerkstoffe lautet nach DIN 1732-1: SG-AlSi12, SG-AlSi5 und SG-AlMg4,5Mn
max. max. 0,10 0,15
max. max. 0,20 0,15
max. max. 0,25 0,15
4
Eigenschaften des Drahtes
4.1 Zugfestigkeit
Tabelle 2:
AlSi12
Soll-Zugfestigkeit 180 < Rm < 230 N/mm²
Technische Lieferbedingungen für metallische Schweißzusätze
6
Prüfzeugnisse
Sofern mit den zuständigen Fachabteilungen keine abweichenden Festlegungen getroffen sind, ist jeder Liefercharge ein Prüfzeugnis beizulegen, aus dem die Erfüllung der in dieser TL gestellten Anforderungen hervorgeht.
5,50 0,40
0,05
0,20
0,10
0,60
4,30
max. max.
max.
bis
bis
AlMg4,5 Mn
0,25
0,40
0,05
1,00
5,20
Andere Beimengungen: einzeln max. 0,05; gesamt 0,15
Cr -
0,05 bis 0,25
Zn
Ti Zr
4.2 Drall
Der Schweißdraht darf keinen Drall aufweisen. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn sich das freie Drahtende eines abgeschnittenen, freiliegenden Drahtumgangs nicht um mehr als 50 mm von einer ebenen Fläche abhebt.
AlSi5
Soll-Zugfestigkeit 190 < Rm < 240 N/mm²
AlMg4,5Mn
Soll-Zugfestigkeit 420 < Rm < 500 N/mm²
Die zu Grunde gelegten Grenzwerte beziehen sich auf einen Drahtdurchmesser der Schweißzusatzwerkstoffe von 1,2 mm.
─ Legierung ─ Nenndurchmesser ─ Hersteller ─ Charge ─ Herstelldatum (Ziehdatum) ─ Art der Passivierung (falls vorhanden) ─ Masse (kg)
Bei Nachfrage muss mit diesen Angaben eine Rückverfolgbarkeit auf alle den Herstellungsprozess beeinflussenden Parameter sowie die Anlieferungskennwerte des Vormaterials gewährleistet sein.
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Mitgeltende Unterlagen
DIN 1333 DIN 1732-1
DIN EN 759
Zahlenangaben
Schweißzusätze für Aluminium und Aluminiumlegierungen; Zusammensetzung, Verwendung und Technische Lieferbedid = 1,20 +0,0/-0,02 mm
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4.4 Sonstiges
Der gespulte Draht darf keine Knicke, Wellen oder sonstige Unregelmäßigkeiten aufweisen, welche den kontinuierlichen Ablauf des Schweißens beeinträchtigen könnten.
5.3 Oberflächenbeschichtung
Die Oberfläche des Schweißdrahtes kann mit einer vom Abnehmer nach Art und Dicke genehmigten Passivierung vor Oxidation geschützt werden. Die Art der Passivierung ist bei der Kennzeichnung mit anzugeben (siehe Abschnitt 2.4).
QUELLE: NOLIS
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2.3 Verpackung
Die Schweißdrähte sind in Abstimmung mit dem Abnehmer, in Anlehnung an DIN EN 759 als Korbspule, Dornspule oder Fassspule anzuliefern. Drahtanfang und Drahtende sind zu befestigen. Die Schweißdrähte sind so zu verpacken, dass bei sachgemäßer Beförderung und Lagerung ein ausreichender Schutz gegen Beschädigungen, Verunreinigungen und Feuchtigkeitseinwirkungen gegeben ist. Die Spulen sind in Kunststoffolie mit der Zugabe von Kieselgel-Trocknergranulat einzuschweißen.
2.4 Kennzeichnung
Die Kennzeichnung erfolgt auf Gebinde, Verpackung und der Spule. Sie ist abreißsicher und gut sichtbar anzubringen und beinhaltet folgende Angaben:
5.2 Oberflächenreinheit
Die Oberfläche des Schweißdrahtes muss metallisch blank und frei von Verunreinigungen (z. B. Ziehöle, andere Fette, sonstige Verunreinigungen) sein.
7.2 Freigabe der Lieferung
Der Auftraggeber behält sich vor bei Lieferungen die Verarbeitungsanforderungen der vorliegenden TL zusätzlich zu den festgeschriebenen Kriterien durch Probeschweißungen und nachfolgende metallografische Prüfungen freizuprüfen.
Zur äußerlichen Unterscheidung der verschiedenen Schweißzusatzwerkstoffe muss eine farbliche Kennzeichnung auf der Verpackung vorgesehen werden.
─ AlSi12 ─ AlSi5 ─ AlMg4,5Mn
lila Farbpunkt gelber Farbpunkt blauer Farbpunkt
2.5 Lagerung
Die Drähte sind sowohl beim Lieferanten als auch beim Abnehmer in einem geschlossenen, belüfteten und trockenen Raum in unbeschädigter Originalverpackung zu lagern. Sie dürfen die Lagerdauer von 3 Monaten vom Herstelldatum (Ziehdatum) bis zur Anlieferung beim Abnehmer nicht überschreiten. Taupunktunterschreitung (Kondenswasserbildung) muss – auch beim Transport – vermieden werden.
7
Freigabe
7.1 Chargenfreigabe
Von der ersten Fertigung einer neuen Halbzeugcharge sind dem Auftraggeber zwei Dornspulen S 300 (DIN EN 759) zur Chargenfreiprüfung zur Verfügung zu stellen.
3.2 Chemische Zusammensetzung (Massenanteile in %)
Tabelle 1:
Si
Fe
Cu
Mn
Mg
11,00
AlSi12 bis
max.
max.
max.
max.
13,50 0,50
0,05
0,30
0,05
4,50
AlSi5 bis
max.
max.
max.
max.
5
Oberfläche
5.1 Oberflächenstruktur
Die Oberfläche des Drahtes muss eine glatte, blanke Struktur aufweisen. Erkennbare Ziehriefen in Drahtrichtung, und Riefen/Eindrücke quer zur Drahtrichtung sind nicht zulässig. Bei Bedarf können durch die zuständigen Fachabteilungen Grenzmuster festgelegt werden.
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