中德关于所得和财产避免双重征税的协定

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Artikel 14 Selbständige Arbeit 第十四条独立个人劳务

(1)Einkünfte, die eine in einem Vertragsstaat ansässige natürliche Person aus einem freien Beruf oder aus sonstiger selb- ständiger Tätigkeit bezieht, können nur in diesem Staat besteuert werden, mit Ausnahme folgender Fälle, in denen diese Einkünfte auch im anderen Vertragsstaat besteuert werden können:

一、缔约国一方居民由于专业性劳务或者其他独立性活动取得的所得,应仅在该缔约国征税。但具有以下情况之一的,可以在缔约国另一方征税:

(a)Steht der Person im anderen Vertragsstaat für die Ausübung ihrer Tätigkeit gewöhnlich eine feste Einrichtung zur Verfü- gung, können die Einkünfte insoweit im anderen Staat be- steuert werden, als sie dieser festen Einrichtung zugerechnet werden können.

(一)在缔约国另一方为从事上述活动设有经常使用的固定基地。在这种情况下,缔约国另一方可以仅对归属于该固定基地的所得征税;

(b)Hält sich die Person innerhalb eines Zeitraums von 12 Mo- naten, der im betreffenden Steuerjahr beginnt oder endet, insgesamt mindestens 183 Tage im anderen Staat auf, können die Einkünfte insoweit im anderen Staat besteuert werden, als sie aus der im anderen Staat ausgeübten Tätig- keit stammen.

(二)在有关纳税年度开始或结束的任何12个月内在缔约国另一方停留连续或累计达到或超过183天。在这种情况下,缔约国另一方可以仅对在该缔约国进行活动取得的所得征税。

(2)Der Ausdruck …freier Beruf" umfasst insbesondere die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, literarische, künst- lerische, erzieherische oder unterrichtende Tätigkeit sowie die selbständige Tätigkeit der Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, Zahnärzte und Buchsachverständigen.

二、“专业性劳务”一语特别包括独立的科学、文学、艺术、教育或教学活动,以及医师、律师、工程师、建筑师、牙医师和会计师的独立活动。

Artikel 15 Einkünfte aus unselbständiger Arbeit 第十五条受雇所得

(1)V orbehaltlich der Artikel 16, 18 und 19 können Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unselbständiger Arbeit bezieht, nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, die Arbeit wird im anderen Vertragsstaat ausgeübt. Wird die Arbeit dort ausgeübt, so können die dafür bezogenen Vergütungen im anderen Staat besteuert werden.

一、除适用第十六条、第十八条和第十九条的规定外,缔约国一方居民因受雇取得的薪金、工资和其他类似报酬,除在缔约国另一方从事受雇的活动以外,应仅在该缔约国一方征税。在缔约国另一方从事受雇活动取得的报酬,可以在该缔约国另一方征税。

(2)Ungeachtet des Absatzes 1 können Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person für eine im anderen Ver- tragsstaat ausgeübte unselbstständige Arbeit bezieht, nur im erstgenannten Staat besteuert werden, wenn

二、虽有第一款的规定,缔约国一方居民因在缔约国另一方从事受雇活动取得的报酬,同时具有以下三个条件的,应仅在该缔约国一方征税:

a)der Empfänger sich im anderen Staat insgesamt nicht länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet, aufhält und

(一)收款人在有关纳税年度开始或结束的任何12个月内在缔约国另一方停留连续或累计不超过183天;

b)die Vergütungen von einem Arbeitgeber oder für einen Arbeitgeber gezahlt werden, der nicht im anderen Staat an- sässig ist, und

(二)该项报酬由并非缔约国另一方居民的雇主支付或代表该雇主支付;

c)die Vergütungen nicht von einer Betriebsstätte oder einer festen Einrichtung getragen werden, die der Arbeitgeber im anderen Staat hat.

(三)该项报酬不是由雇主设在缔约国另一方的常设机构或固定基地所负担。

(3)Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen dieses Arti- kels können Vergütungen für eine unselbständige Tätigkeit, die an Bord eines im internationalen Verkehr betriebenen Seeschiffs oder Luftfahrzeugs ausgeübt wird, in dem Vertragsstaat besteu- ert werden, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäfts- leitung des Unternehmens befindet, das das Seeschiff oder Luft- fahrzeug betreibt.

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