康德-永久和平论

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论康德永久和平思想及其现代价值

论康德永久和平思想及其现代价值

论康德永久和平思想及其现代价值康德是德国哲学家,他的主要贡献是系统地阐述了人类的认识和道德观念。

他的永久和平思想是其道德哲学的重要组成部分,对于现代社会仍有着重要的现实意义。

康德认为,人类永久和平的实现需要建立在道德原则的基础之上。

其中最基本的道德原则是“人道主义”,即将人作为目的而非手段,尊重人类的尊严和自由。

在此基础上,康德提出了三个方法来实现永久和平:第一,通过国际法和国际组织来规范国家间的关系。

第二,通过美德的推广和道德教育来培养人们的自律和负责任的行为。

第三,通过宣传理性与爱国主义来消除民族主义和种族主义等侵犯人类尊严的思想。

康德的永久和平思想具有重要的现代价值。

首先,它对于当今国际关系的稳定和发展具有指导意义。

在国际政治领域,永久和平不仅仅是一种愿望,更是一种追求和理念。

康德所提倡的国际法和国际组织,正是现代国际政治的重要组成部分。

和平、合作、共赢的理念不仅解决了战争可能造成的巨大损失,也为国家间的自由贸易、技术转移、区域经济合作等方面提供了更广阔的发展前景。

其次,康德的永久和平思想也对于构建和谐社会具有重要启示。

康德强调人道主义,提倡将人作为目的而非手段,这一思想不仅适用于国际关系中的国家间关系,同样适用于社会内部的各种关系。

在康德永久和平思想的指导下,我们可以认为,只有在人道主义的价值观下,才能保障社会的公平、公正和和谐。

在社会关系中,我们不应该只关注自己的利益,而应该尊重他人的利益,尊重社会的公共利益,在尊重他人的基础上追求自己的利益。

只有这样,才能够创造出真正美好的社会。

最后,康德的永久和平思想对于当今世界面临的各种全球性挑战也有启示意义。

身处于全球化时代,我们所面临的挑战越来越具有全球性特征,例如环境问题、人口和资源等问题都是全球性的。

我们无法单方面解决这些问题,需要各国合作、协调来共同处理。

这时候,康德的永久和平思想就显得尤为重要。

只有在尊重和信任的基础上,各国才能够真正地合作,解决这些全球性的问题。

永久和平论——人类共存的一种现实选择

永久和平论——人类共存的一种现实选择

永久和平论——人类共存的一种现实选择/****************************************************************************/ 亲爱的朋友,您好,此文档为我站的宣传信息,若需查看部分资料或者购买此套资料,请联系我们的客服或登陆我们的网站--3A学习网万分感谢您对我站的关注与支持!!!/****************************************************************************/典之间的战火波及了几乎全部的欧洲国家;第三场大冲突是奥地利和普鲁士之间的七年战争,这是普鲁士称霸德意志的第一步。

在康德的后半生,普鲁士又多次卷入战争,直延续到1975年4月,普法签订一r《巴塞尔和约》,和约规定:普鲁土从此中立;莱茵河左岸割给法国;普鲁士承认法国占领荷兰及比利时。

巴塞尔和约使普鲁士和法国之间的战争停止了,但是依然保持着极易引起新,轮冲突的敌对状态。

康德在其末期的著作中曾不止一次的提到“当前战争”及其“惨痛后果”,《永久和平论》就是在这样的历史进程中产生的。

然而,康德绝然不是第一个看到战争灾难的人,也绝然不是第一个为人类和平振臂疾呼的人。

在康德之前,鹿特丹的伊拉斯漠就在他的《呼吁和平》中号召各国君主要消灭战争,17世纪法国的圣·皮埃尔神甫也提出了《永久和平的方案》,他认为只有一个永久的、强大的邦联才能维护国家之间的法律,他设想了一个宏大的邦联政府,参与其中的欧洲国家可以通过这样的一个形式消灭战争,建立起纠纷仲裁程序,并且维持一个共同的军事力量。

根据圣·皮埃尔的构想,欧洲政府应当在以下四个基本要求上达成一致:1.应当创立一个执行体,也就是所谓的和平参议院,并由来自欧洲24个基督教国家的代表组成;2.每个国家必须提供支持国际军队的经费;3.万一两个国家之间产生纠纷,这两个国家必须通过邦联成员的强制性仲裁求得和解。

论人类命运共同体视域下对于康德永久和平论的时代回应

论人类命运共同体视域下对于康德永久和平论的时代回应

论人类命运共同体视域下对于康德永久和平论的时代回应
在人类命运共同体的视域下,对于康德永久和平论的时代回应可分为以下几个方面:
1. 加强跨国合作:人类命运共同体的理念强调各国之间的相互依存和互利合作。

在实现康德永久和平的目标上,国际社会应加强跨国合作,共同应对全球性挑战,如气候变化、恐怖主义等,通过合作促进和平与安全的可持续发展。

2. 推动全球治理:人类命运共同体的观念呼吁建立更加公正和有效的全球治理机制。

为实现康德永久和平的目标,国际社会应加强多边合作,加强世界政治经济秩序的改革,提高全球治理的民主性和代表性,更好地反映各国的利益和关切。

3. 促进文明对话与交流:康德永久和平论强调推动不同文明之间的相互尊重和理解。

在人类命运共同体的观念下,各国应加强文明对话与交流,加强文化多样性的保护和传承,减少文化冲突和误解,为世界和平创造更加和谐的环境。

4. 追求普遍价值观:康德永久和平论提倡普遍的道德原则和价值观。

在人类命运共同体的视域下,国际社会应共同遵守普遍认可的国际法和国际人权标准,反对任何形式的侵犯他国主权和干涉内政的行为,坚守公正和正义的原则。

总之,在人类命运共同体的视角下,对于康德永久和平论的时代回应是加强全球合作,推动全球治理,促进文明交流与对话,追求普遍价值观,以实现全球范围内的和平与安全。

只有通过
共同努力,才能建立一个和谐、可持续和公正的国际秩序,为人类的共同利益和发展创造良好的基础。

关于永久和平的两种讨论

关于永久和平的两种讨论

学人谈学关于永久和平的两种讨论———康德《永久和平论》与哈贝马斯《论康德的永久和平观念》的对比阅读熊文驰 18世纪康德的《永久和平论》探讨了现代国家意义上的永久和平;21世纪哈贝马斯在《论康德的永久和平观念》中试图修正其前辈的观念,引起了我们极大的兴趣。

康德在国家主权的前提下讨论“永久和平”,出发点在于“世界公民权利”;哈贝马斯越过国家主权讨论“永久和平”,出发点在于人权。

哈贝马斯在其文第三部分提出对康德的修正,这一部分集中反映了二者的分歧。

哈贝马斯认为:世界公民权利必须加以制度化,并对所有政府都具有约束力,国家共同体必须以制裁作为威胁,至少能够做到督促他的成员做出合法的行为……也就是说,从法律上调节联盟成员相互之间的交往,并且监督对这些规则的遵守情况。

通过条约规定的国际关系的外部环境(这些国家彼此构成外部环境),将被建立在规章或宪法基础之上的组织成员的内在关系所取代。

由于康德认为国家主权的范围不可逾越,因此,他所设想的世界公民的联合是一种国家的联盟,而不是世界公民的联盟。

一旦他把任何一种法律状态(包括国内法律状态)都还原到原始权力上面,即:任何一个人都享有‘做人’的权利,那么,他的设想就会出现矛盾……世界公民权利的要点其实在于,它超越了一切国际法主体,深入到了个别法律主体的地位当中,并且在自由平等的世界公民联盟中为个别法律主体提供了一种完整的成员资格。

世界范围内人权保护的一个弱点在于缺少一种行政权力,在必要的时候,可以通过干涉民族国家的主权而使《人权宣言》得到尊重。

这就要求我们在观念上把和平本身也看作是一个过程。

这个过程是非暴力的,但并非只是为了防止暴力,而且也是为了实现不同集团和不同民族和平共处的前提条件。

有效的调节既不能伤害参与者的存在和自尊,也不能伤害他们的现实利益和正义感……建立在这样一种和平概念基础之上的政治,可以使用军事手段之外的一切手段,包括人道主义干涉,对主权国家的内部情况施加影响,以促使它实现经济独立,社会稳定,民主参与,法治国家以及文化宽容等。

对伊·康德“永久和平”理念的批判研究

对伊·康德“永久和平”理念的批判研究

对伊·康德“永久和平”理念的批判研究对伊·康德“永久和平”理念的批判研究何兆武先生翻译的伊曼努尔·康德(Immanuel Kant)所著《永久和平论》只是一本小册子,但笔者对“小册子”素来尊重,其实,人类历史的注脚多是这样的小册子,小册子精练而容易传播,挽起人类思想和行动的万丈狂澜,有赖于此。

据何兆武先生的译注,《永久和平论》的写作以1795年5月5日法国和普鲁士缔结的《巴塞尔和平条约》为背景。

1795年约当清高宗乾隆六十年,清高宗皇帝登基一个甲子,自诩亘古一人,清帝国也正处于年华鼎盛的时期。

210年之后,东西互堪,古今对照,更觉饶有趣味。

既然以普鲁士和法国的残酷战争和缔约休战为背景,《永久和平论》不可避免的有着浓厚的以条约维系和平的倾向,这是也康德时代、康德环境中康德最直接的倾向。

人类中如康德似的英雄,仍不能在和时势的博弈中胜出一筹,使人对康德主张的“永久和平”前景不禁丛生疑窦。

实际上,爱新觉罗·弘历治下的官方理学和民间朴学学者们自然不会想到建立在条约基础上的“永久和平”/大同世界,正如康德不会想到一个通过“亲亲尊尊”而实现“民胞物与”的社会一样。

既然言说语境对言说者重重绑缚禁锢,言说又如何成为超越历史而和自然同体的存在呢?当然,康德又毕竟远远超越了他所在时代的群侪,这也正是他能够成为历史注脚,作为英雄被后来者瞻望注视的原因。

回到《永久和平论》。

康德首先提出了若干“国与国之间永久和平的先决条款”,其后是三条“国与国之间永久和平的正式条款”,最后是两条“系论”,一个关于“永久和平的保证”,另一个则是似乎是为哲学家自己保留的“秘密条款”。

对一个法律研究者而言,这样一个条约框架无疑是感觉亲切而便利分析的,而哲学家面对《永久和平论》自然不会将视线局限于书面所见的法律条款。

笔者并非哲学家,遵从法律学科的当代规范,从康德起草的法条开始,是自然而然的选择。

康德“永久和平条约”先决条款的第3条废除常备军和第4条取消战争国债,在当代看来仍显得不切实际而全无可能,这样的技术规范是正确而空洞的,本文将暂时忽略。

康德论永久和平的自然保障

康德论永久和平的自然保障

第20卷第4期江苏科技大学学报(社会科学版)2020年12月Journal of Jiangsu University of Science and Technology(Social Science Edition)Vol.20No.4 Dec.2020文章编号:1673-0453(2020)04-0028-0005康德论永久和平的自然保障胡宗超(武汉大学哲学学院,湖北武汉430072)摘要:康德在《论永久和平》中认为永久和平是由自然提供保障的狀态。

而在其较早的论文《关于一种世界公民观点的普遍历史的理念》中,他将之称为“自然的一个隐秘计划”。

基于对两篇论文的对勘可知,在康德那里,自然的合目的性正是通过制造不和来使人类自身不断完善,最终使和平得以呈现;战争固然带来诸多灾难,但从目的论视角看,自然所“安排”的战争为人们提供了完善理性、反思自身的契机,进而可以成为达至永久和平的重要工具。

关键词:康德;永久和平;自然保障中图分类号:B516.31文献标识码:A1795年由热月党人执政的法国政府与普鲁士政府签订了《巴塞尔和约》,普鲁士率先退出反法联盟,法国政府与普鲁士政府之间的敌对战争状态暂时告一段落。

然而,目睹这一切的康德意欲寻求的并非这种短暂的、不稳定的和平,他想要达至一种“永久和平”。

带着这种对人类命运和历史的深切关注,康德于同年为此提供了“一个哲学策划”,撰写了《论永久和平》一文。

在《论永久和平》一文中,康德详细叙说了达到永久和平的条款和构想,并且坚定地认为永久和平并非空想、幻想,永久和平将是一种必然状态,它是由“自然”提供担保和保障的。

而在其10年前的一篇文章即《关于一种世界公民观点的普遍历史的理念》中,康德也表达了类似观点。

他认为,达成一种内外部完善的国家宪政,进而进入一种世界公民宪政,是“自然的一个隐秘计划”皿"。

康德在两篇论文中出现相似观点并非偶然。

康德在《关于一种世界公民观点的普遍历史的理念》中表现出对人类现实特别是人类实际的理性发展状况以及由此导致的历史进程的忧虑。

康德:永久和平论

康德:永久和平论

佟德志:康德的永久和平论康德将人类进入“公民社会”视为是人类趋利避害的一种反应。

他认为,野蛮人的无目的状态抑制了人类的全部自然禀赋;但是,这种状态给人类带来的灾难迫使人类最终超越了无目的状态,进入公民制度。

[①]在对国际关系的认识中,康德亦持同样的观点,他所谓的“国家公共安全的世界公民状态”也是人类避害的一种反应。

以国家为单位的“野蛮自由”使完全发展的自然禀赋受到阻碍,但这种“灾难”却迫使人类“为许多国家之间的、产生自这些国家的自由的、本身有益的对抗寻求一种平衡的法律,建立起一种联合起来的、强调平衡的力量,建立起一种国家公共安全的世界公民状态。

”[②]这就是康德永久和平思想的一个前提。

康德将社会契约的理论应用于国家间的联合当中,这使得他的永久和平的思想与在此前提出并产生重要影响的“永恒和平方案”区别开来。

法国政论家、外交家、修道院长圣彼埃尔于1713年写成的《永恒和平方案》一书中,最早提出了欧洲建立一个“牢固的持久邦联”的设想。

然而,这一联合是基于专制君主制的联合。

康德将国家间的政治同一国的政体联系起来,提出了永久和平的另一个重要条件,即共和政体。

康德认为,在君主专制的体制下,战争是“全世界上最不假思索的事情了”。

与之相反,共和政体则按照其本性是“必定会倾向于永久和平的”。

在康德那里,所谓的欧洲联合是基于共和政体的国家的联合。

因此,共和体制是联合的先决条件,而且,“唯有共和的体制才是完美地符合人类权利的唯一体制”。

[③]为了实现永久和平,康德认为,“必须有一种特殊方式的联盟,我们可以称之为和平联盟(foedus pacificum);……这一联盟并不是要获得什么国家权力,而仅仅是要维护与保障一个国家自己本身的以及同时还有其他加盟国家的自由,却并不因此之故(就像人类在自然状态之中那样)需要他们屈服于公开的法律及其强制之下。

”[④]康德认为,所谓的势力均衡根本无法实现持久的普遍和平,惟一可行的办法就是建立一个联邦。

解读康德“永久和平”思想

解读康德“永久和平”思想

解读康德“永久和平”思想作者:姜淼苗忠颖张云贵来源:《新西部下半月》2009年第07期[摘要] 永久和平是康德哲学的重要组成部分。

康德从个人到国家,从国内到国外,在自然权利观和契约论思想的基础上,形成世界公民观点,根据大自然的合目的性规律,各个国家将组建和平联盟,最终实现人类的永久和平。

尽管康德的永久和平思想还存在些许不足,但他所确立的原则与构想对当今时代仍具有积极的启示。

[关键词] 康德哲学;和平联盟;永久和平永久和平思想作为康德哲学中的组成部分,在其整个哲学体系中起着重要的支撑作用,在某种程度上说,康德的哲学体系是围绕着永久和平这一思想展开的。

众所周知,康德曾经指出自己所要解决的问题主要有三个,一是我能够认识什么?二是我应该做什么?三是我可以期望什么?他以认识论回答第一个问题,以伦理学回答第二个问题,以宗教神学回答第三个问题。

到了晚年,康德总结这三个问题实际上就是一个问题:人是什么?这个问题的实质是思考人如何能够生活地更好。

即人们应该彼此和平、自由、平等地生活在一起。

如何实现这种和平状态呢?那就是人应该从自然的战争状态过渡到法制的公民社会中,从而实现人类的永久和平。

在康德那里,凡是写到人类社会的地方,他都在思考如何消除战争,和平问题第一次被提升为哲学问题。

永久和平思想也就成为贯穿整个康德哲学及其发展历程的重要的主题。

一康德是个和平思想家,但不是第一个。

长期以来,人们一直试图回答如何通过有效的手段防止作为人类灾难的战争,因而,对和平问题的思考是一个由古至今从未中断过的古老话题。

在古希腊思想中,人们就把已经失去的人类“黄金时代”称为和平时代;新柏林图主义把和平看成是内心的平和、宁静;中世纪,基督教把人与人之间建立和平状态的实现直接推到来世,由上帝去实现。

在这之前人们对和平的认识还仅仅局限在部分地区之间的冲突上,没有普世性的和平思想。

到了近代,特别是文艺复兴以来,欧洲人民在经历了大大小小的战争所带来的长期分裂、动乱之后,人们对和平的渴望更加热烈。

永久和平论文:理想主义的先声

永久和平论文:理想主义的先声

永久和平论文:理想主义的先声摘要伊曼纽尔·康德的《论永久和平》发表迄今已超过二百年,这篇篇幅短小的论文所蕴涵的政治哲学以及对国际社会的构想不断启迪后来的人们探寻永久和平的终极理想。

论永久和平是理想主义的先声,透过文章我们能够看到诸如建立国家间联盟这种对世界秩序的安排,也能看到康德对人类理性的期望,一如这篇文章的副标题“一项哲学性的规划”,《论永久和平》为实现这一全人类的的共同愿望提供了可能的蓝图。

关键词永久和平理性共和制康德(immanuelkant)1724出生于普鲁士的哥尼斯堡,康德生活的年代贯穿了整个十八世纪,这一时期欧洲大陆连连爆发战争,与此同时启蒙思想也在广泛传播,康德虽然并没有处于启蒙运动的中心,但这并不影响他汲取启蒙运动思想的精华,在《论永久和平》一文中我们能轻易找到诸如“共和”、“理性”的存在。

战争带来的沉重代价使人们深刻反省并积极寻找趋避的途径,思想的变革让找到这种途径有了新的可能。

康德在1795年写下了《论永久和平》这篇论文正是基于这种背景的应时之作。

一、康德永久和平思想的产生渊源和平作为与战争相对应的概念而存在,对和平的的追求源于对战争的恐惧。

在康德之前永久的和平已为数十代的智者所追逐,柏拉图的《理想国》探究消除战争,建立正义的秩序进而实现理想的城邦与和谐的人性,亚里士多德的《政治学》则从更合乎实际的角度出发提出如何完善城邦实现正义的秩序。

基督教占统治地位后人们听到更多的声音是“天国将要到来,和平将会永驻”,奥古斯丁写下《上帝之城》,提出了“上帝之城”与“世俗之城”的划分,对永久和平作出了神学的解释。

在经历了漫长而黑暗的中世纪后人们对世俗罗马帝国的怀念与日俱增,但丁这位新时代的开篇诗人写作了《论世界帝国》一书,书中提出了实现世界性永久和平的政治构想,即建立一个世俗的世界性帝国来消除战争的可能性。

启蒙思想时代法国的圣皮埃尔神甫发表了《给欧洲以永恒和平的方案》提出建立欧洲联合政府运用人们的理性而不是冲动对待国际事务,受此启发卢梭写下了《通过建立欧洲联盟实现持久和平》,卢梭认同圣皮埃尔神甫设想的框架但指出与其寄希望于君主们的慈悲与圣明不如使他们清楚这种选择的利害。

墨子和平思想与康德“永久和平论”比较研究

墨子和平思想与康德“永久和平论”比较研究
的 同 与 异 ,并 寻 找 其 和 平 理 论 对 现 代 社 会 的启 示 。
关键词 :墨子 ;兼 爱 ;康德 ;永 久和 平论 作者简 介 :夏萌 ,女 ,助教 ,文 学硕 士。( 浙江传 媒学 院 国际文化传播 学院 ,浙江 杭 州 ,3 0 1 ) 1 0 8 中图分类号 :B 8 0 文献标 识码 :A 文章编号 :1 0 6 5 ( 0 2 3— 0 1 4 0 8— 5 2 2 1 )0 0 7 —0
第 二 ,墨子 提出 “ 察类 ” 和 “ 知类” 来 判 定 “ 义之 战 ” 不 。为 了一 己 、一 国之 利 而损 害 别人 利 益
即 “ 亏人 自利 ” ,发起 战争攻 占别 国是 为 不 义 。此 外 ,墨 子还 列举 了各种 不 义 的 同类 。所 谓 “ 类 ” 察 ,
指的就是把握 两者是 同类还是不 同类 。通过 “ 类 ” 察 ,墨子将 战争 分 为 “ ” 和 “ ” 攻 诛 。攻击无 罪 的是 攻 ,攻击有 罪的是诛 ,即判定 战争 的正义性 与 非 正义性 的根 本标 准 。墨子虽 反 对 战争 ,但绝 不反 对 正
“ 政长 ” 即 “ 方 的行政 长官”,意义包 含 两个 要素 :一 是要 通 过古 代 的 民主程 序从 “ 一 天下 ” “ 选择 ”
出来 ;二是其必 为 “ 天下 贤 良圣知辩 慧之人 ” 。这一朴素 的民主理想 尽管 在 当时难 以施行 ,但对 后世政
治 制度 的改 良仍具有 持续的影 响力 。
动瘫 痪将 引起 社会 的混 乱 :“ 民有 三患 ,饥者 不得食 ,寒者不得 衣 ,老者不得 息 ”( 《 非乐上》 ;其 次 , )
战争造成 的人员损伤会 导致劳 动力 不足 ,军费 支 出被转 嫁 到农 民的租 税 上 ,加 重 了他们 的负担 ,激 起

道德 政治与历史康德的永久和平论及其内在困难

道德 政治与历史康德的永久和平论及其内在困难

康德的道德义务论强调道德行为的必要性,认为道德行为不是基于情感或经 验的判断,而是基于先天的、普遍的道德原则。康德认为,道德行为的根本动力 来自于义务感,即对道德法则的敬畏和遵循。在康德看来,道德法则具有普遍性 和必然性,
它超越了个人情感和经验的限制,是每个人都必须遵守的。
康德提出道德义务论的原因在于,他反对经验主义和情感主义伦理学,认为 这些学派无法为道德行为提供可靠的依据。相反,他主张通过先天的、普遍的道 德法则来规定人的行为。康德认为,道德法则具有客观性和普遍性,能够超越个 人偏见和主观情
理性思考和判断能力,帮助学生树立正确的道德观念和价值观。
康德的道德义务论对德育工作具有重要的启示意义。首先,它提醒我们在德 育工作中要注重培养学生的义务感和责任感。康德认为,义务感是一个人的道德 行为的根本动力,因此,德育工作应该注重引导学生认识到自己的义务和责任,
从而激发他们的积极性和主动性。其次,康德的道德义务论强调了德育工作 的普遍性和一般性原则。康德认为,道德法则具有普遍性和客观性,德育工作应 该注重帮助学生掌握这些普遍性的道德原则,从而使学生能够适应不同的道德情 境。
尽管康德的永久和平论具有深刻的道德、政治和历史背景,但在实践中仍存 在一些内在困难。首先,如何在全球范围内建立民主共和国,确保所有国家的平 等参与和权利,是一个巨大的挑战。此外,各国之间存在着复杂的文化和历史差 异,这可能导致难以达成共识。
为了解决这些内在困难并促进真正的和平,我们可以基于康德的永久和平论 提出以下解决方案:
康德的崇高论主要涉及理性的功能和人的自由问题。在康德看来,理性是人 的本质特征之一,它使人能够超越感性的限制,认识世界的本质和规律。但是, 理性并不是一种简单的认知能力,它还具有一种实践能力,即自由。康德认为,

现代国际法与康德的《永久和平论》之比较

现代国际法与康德的《永久和平论》之比较

现代国际法与康德的《永久和平论》之比较[内容摘要]:理性能够设计出普遍有效的法律制度的全部细节。

所以在康德的《永久和平论》中,他主张,要走向永久和平,首先,每一个国家都要成为共和制,然后,由这些共和制再订立世界公民法,达成一个"自由国家联盟"。

这条道路总体而言,可以称之为对主权的"非干涉主义"。

而国际海洋法之父格老秀斯创立国际法学说的直接动因就是为了解决当时荷兰与葡萄牙之间围绕海洋自由而引起的争端。

现代国际法的渊源、主体、国家主权与人权等理论均有时代性、现实性。

本文分三个部分比较论述理性设计出的“世界法”与现实意义上的现代国际法。

[关键词] :国际法的主体国家主权与人权永久和平论伟大的德国哲学家康德他出于对人类命运的关怀,针对国与国之间的关系提出了一个理想。

这个理想显然不同于前人对和平的论述,前人的所谓国与国的"和平状态"在康德看来不过是把战争的现实性转为了战争的可能性,因为这样的一种和平状态只是一种无声息的备战,是暂时的停战状态,是一场临时战争的结束和另一场战争的开始。

而康德所主张的乃是一种永久的人类和平,它要远离一切战争!而1609年发表的《海洋自由论,或论荷兰从事东印度贸易的权利》,这一现代国际法学世上最初的文献包含了许多后来成为国际法的原理。

也许我们现在研究学习的国际法只是现实意义上的国际法。

一.现代国际法的主要主体与康德的共和制主体现代意义上的国际法的主体,如同民法首先涉及“人”或具有“人格”的“人”,即民事关系的主体。

国际法也有“国际人格”或“国际法律人格”(international legal personality)。

而现在我国国际法学界一般认为,作为国际法上主要主体的国际必须具备三个条件(1)独立参加国际关系的能力:(2)直接承受国际权利与义务的能力;(3)独立进行国际求偿的能力。

这实际上实质作为国际法主体的国家所必须具有的“行为能力”而“权利能力”实质现代意义上的国际家,在国际法上应具备的四个要素,即,人口、领土、政府、主权。

论康德永久和平思想及其现代价值

论康德永久和平思想及其现代价值

论康德永久和平思想及其现代价值康德永久和平思想是指由启蒙思想家康德提出的一种理想主义的政治理念,认为永久和平是理性的必然选择,同时也是一个不断追求的目标。

康德在他的著作《论永久和平》中阐述了他对和平的思考和理念,主张通过理性的道德法则来实现社会的和谐与和平。

康德的永久和平思想在当今世界仍然具有重要的现代价值,对于我们应对当代国际关系和全球性挑战具有启示意义。

康德的永久和平思想强调了理性和道德的重要性。

康德认为,理性是人类最宝贵的天赋,而道德则是理性的产物。

只有通过理性的思考和道德的行为,人类社会才能实现和谐与和平。

在当今世界,国际关系日益复杂,各种全球性挑战层出不穷,我们急需更多的理性思考和道德行为,来应对这些挑战。

康德的永久和平思想提醒我们,只有通过理性和道德的引导,才能找到解决国际关系问题的正确方法。

康德的永久和平思想强调了对于普遍法则的遵守和尊重。

康德认为,只有通过普遍的法则来规范人类的行为,才能实现永久和平。

在当今国际关系中,各国之间存在着严重的不平等和不公正现象,这导致了国际关系的紧张和不稳定。

康德的永久和平思想告诫我们要尊重普遍的法则,遵守国际法和国际准则,以实现国际关系的稳定和和平。

只有通过普遍法则的遵守,才能真正实现国际和平。

康德的永久和平思想强调了对于世界公民的观念。

康德认为,每个人都应该成为世界公民,而不是仅仅关注于自己所属国家的利益。

在当今世界,全球性问题越来越多,各国之间的联系日益密切,需要更多的世界公民的观念,来应对全球性挑战。

康德的永久和平思想提醒我们,只有通过世界公民的观念,才能更好地应对全球性挑战,实现世界的和平与稳定。

康德的永久和平思想强调了对于国际合作的重要性。

康德认为,通过国际合作,不同国家之间可以相互理解与信任,共同应对共同面临的挑战。

在当今世界,只有通过国际合作,才能应对全球性挑战,实现世界的和平与稳定。

康德的永久和平思想提醒我们,只有通过国际合作,才能实现和平与繁荣。

读永久和平论

读永久和平论

读永久和平论本文的写作背景和基本内容概述《永久和平论——一部哲学的规划》一文写于康德晚年(1795年),是在卢梭的《社会契约论》(1762年)的直接影响下写成的,并且将其中对于国家公民体制的建设拓展到国际乃至人类世界发展中。

并且与另一篇《世界公民观点之下的普遍历史观念》相为证明。

而本文写作的这一历史时期,欧洲正处于工业革命后民族国家逐渐形成的启蒙运动热潮所带来的新一轮资产阶级革命革命。

而各国之间,也不再如以前一样由于宗教信仰而开战,而是更多着眼于自身国家利益出发开始组织松散的联盟来互相制衡。

所以,我认为康德也是出于对当时这一战事不断的国家体制变革以及国际关系不稳定,希望通过自己的哲学论证来向世人传达一个和平的信念。

本文以“是否人类社会终将走向永久和平”为论点,通过制定一系列的条款,即走向永久和平的先决条款(6条禁令与许可法)、正式条款(共和制、自由联盟及普遍的友好)、保证(大自然的担保)、秘密条款(哲学家的引导)及附录(道德与政治的分歧与一致)来证明这一自然历史进程的必然性。

对其中几点的理解与认识(一)禁令与许可(leges prohibitivae\leges permissivae)这两个词出现在本文第一节的永久和平先决条款的最后部分:“尽管上述的法则在客观上,也就是说在当权者的意图中,纯属禁令性的法律;然而其中有一些却是严格的、不问任何情况一律有效的,是迫切必须立即实施的(例如第1,5,6各条款)。

但是另外的一些(第2,3,4各条款)虽则也不能作为权利规律的例外,但就它们的执行而论,则由于情况不同而在主观上权限便较宽,并且包括容许推延它们的实现,而又不知忽略了目的。

”从中可以看出,禁令是绝对的,且是不随具体情况而改变的恒定法令,因而也是独立存在而不受条件制约的。

比如第5条条款“任何国家均不得以武力干涉其他国家的体制和政权。

”因为每个国家都是完整的独立个体,不管出现任何突发情况,也都是其自身内部的变化,应该依据国内法律体制进行协调和处理,不得由其他国家干预。

康德永久和平的理论构想与实践预期

康德永久和平的理论构想与实践预期

康德永久和平的理论构想与实践预期齐秀强永久和平是人类自古以来的梦想与追求,是人类历史发展的必然归宿,是世界人民的共同福祉,是世界各国、各民族、各阶级领导人的共同担当。

康德在《永久和平论》中表达了对人类命运的深切关注,对人类历史和社会政治的制度建构进行了深入的哲学规划,展现了“共和制国家——自由国际联盟——世界公民”的未来理想社会图景。

在200多年后的今天,谋求和平与发展已成为时代主旋律,重读康德的《永久和平论》,深入探讨其理论构想,分析其实践预期结果、状态,无疑对推动建设持久和平、共同繁荣的和谐世界,构建人类命运共同体,对现代政治和国际政治关系、国际政治秩序建构具有相当重要的启示价值。

一、康德永久和平的理论前提康德是一位典型的和平主义论者,他倡导国家间的和平相处,提出了永久和平的理论前提。

他以理性为武器,以理性为出发点,通过先验的理性原则,使道德和政治这两个概念在一定程度上实现了统一,将永久和平理念当作一种道德义务,康德认为理性是站在最高的道德立法权威位置上,要使和平状态成为一种道德义务。

康德以先验理性主义视角预设了永久和平的先决条款、正式条款,其先验理性高高在上,处处散发着理性的光芒,在康德看来,“建立一个普遍和持久的和平,不只是纯粹理性范围内法权理论的一部分,而且是理性的整个最高目标。

”实际上,永久和平仅是理性理念,其无法得到证明、验证,它和现实有较大差距,属于道德实践理性范畴。

而“为了某种道德目的而假设它的存在”这种道德实践理性要求人类实现永久和平,从我们内心发出它不可改变的禁令(不能再有战争),这属于道德理性的绝对命令,也就是“不论是谁在任何时候都不应该把自己和他人仅仅当作工具,而应该永远看作自身就是目的”。

康德认为,永久和平在理性中存在,而且理性促使永久和平成为可能,也要求永久和平变成现实。

这种道德实践理性使政治与道德实现了合二为一,使人类理性对待战争,使永久和平的构想成为可能。

二、康德永久和平的理论构想在实践理性基础上,康德为实现人类永久和平进行了充分的理论构想,他提出了六项先决条款、三项正式条款及保证。

论康德永久和平思想及其现代价值

论康德永久和平思想及其现代价值

论康德永久和平思想及其现代价值康德的永久和平思想是重要的政治哲学思想之一,其核心观点是通过建立普遍的、永久的和平秩序来解决战争和冲突问题。

这一思想对于人类社会的发展具有重要的现代价值。

康德的永久和平思想强调了国际间的法治和道义原则。

康德认为,通过建立普遍的法律和道德规范,可以实现国家间的和平共处。

他提出了“永久和平的三个前提”,即民主国家的和平原则、国际法及其有效执行、世界公民权。

这些前提为国家间的关系提供了一个稳定的法律基础,为和平解决纷争提供了规范和方法。

康德的永久和平思想强调了各国之间的合作和互助。

他认为,国家之间的和平共处需要建立起一种互助关系,通过相互合作来解决共同面临的问题。

这一思想在现代世界中具有重要的启示意义。

随着全球化的深入发展,各国之间的互依性越来越强,各国都面临着共同的挑战,如气候变化、恐怖主义等。

通过各国间的合作和互助,才能够实现全球的和平与稳定。

康德的永久和平思想强调了国家之间的民主原则和人权保障。

康德认为,只有民主国家才能够真正实现和平,因为在这种国家中,权力是通过公民的普遍参与和公正的程序来实现的。

康德主张将民主原则扩展到国际关系领域,通过建立民主机制来解决国际纷争。

康德也强调了人权的保障,认为人类的尊严和自由是不可侵犯的。

这一思想在现代社会中仍然具有深远的意义,强调了人权保障在国家间关系中的重要性。

康德的永久和平思想为我们提供了一种宏观的、理想化的国际秩序构想。

尽管现实的国际关系复杂而多样化,但康德的思想仍然对于我们思考国际秩序和国际关系具有重要的启示意义。

在全球化发展的背景下,我们需要继续探索和实践康德的永久和平思想,为建设和谐、稳定的世界而努力。

论康德永久和平思想及其现代价值

论康德永久和平思想及其现代价值

论康德永久和平思想及其现代价值康德是18世纪德国的一位重要哲学家,他的作品涵盖了伦理学、形而上学、美学、政治哲学等多个领域。

其思想对欧洲哲学产生了深远的影响,其中以他的“永久和平”思想在政治哲学领域中具有重要意义。

康德提出的“永久和平”思想,强调国际政治关系中的和平与合作,主张通过国际法和国际组织来解决国家之间的争端,为现代国际关系与国际法领域的发展提供了宝贵的思想资源。

本文将对康德的永久和平思想及其现代价值进行探讨。

康德的“永久和平”思想,首先体现在他的著作《永久和平》中。

在这部作品中,康德提出了“永久和平”的理念,强调通过建立国际法和国际组织来维护世界和平,并使战争成为过时的手段。

康德认为,只有在平等的基础上建立的国际法律秩序才能实现全球和平,而只有国际组织的存在和运作,才能有效地维护这一秩序。

康德的“永久和平”思想在当时并未引起广泛的重视和共鸣,但其思想却为后世的国际政治和国际法理论提供了重要的启示。

在20世纪,随着两次世界大战的爆发以及冷战期间的国际紧张局势,人们开始意识到战争给人类社会带来了巨大的灾难,因而开始寻求有效的维护和平的途径。

在这一背景下,康德的“永久和平”思想重新引起人们的关注。

特别是在第二次世界大战结束后,国际社会开始探索建立国际组织和国际法来维护全球和平的途径,康德的思想对此产生了积极的影响。

康德的“永久和平”思想对现代国际关系与国际法理论产生了深远的影响,具体体现在以下几个方面:康德的“永久和平”思想提出了“普遍和平”与“国际民主”理念。

康德认为,国际政治关系应当以和平与合作为基础,拒绝战争和侵略,推崇国际民主和国际合作。

这一理念为现代国际政治关系与国际政治理论提供了重要的启示,是维护世界和平的重要理论基础。

康德的“永久和平”思想强调了国家主权与国际法的平等原则。

根据康德的理念,建立在平等基础上的国际法律秩序是实现永久和平的关键。

康德主张,“各个国家之间的关系应当按照国际法律秩序来进行,不应当受到更强大国家的操控或侵犯”。

康德永久和平论中战争与和平的终极思考

康德永久和平论中战争与和平的终极思考

康德永久和平论中战争与和平的终极思考
杜明明
【期刊名称】《南方论刊》
【年(卷),期】2016(000)006
【摘要】康德所描述的自然状态是战争状态.永久和平是康德所规划的未来的社会状态.在思考战争与和平的关系时,康德不同于卢梭与霍布斯等以往的哲学家,他选择了向前看,去探索如何规划未来世界.战争作为大自然的合目的性的法则,被强制性地施加于人类身上,成为激发人类道德觉醒的动力.战争与和平本是相反的量,但在走向永久和平状态的过程中却成为一对同向的量,并且战争变成和平的前提条件.永久和平将以终极战争为必然条件.对末日审判的极端恐惧迫使人类不得不作出其他理性的选择.然而,由于人类的自私倾向,以公民-法治原则为基础的共和体制又是极难建立和维持的.康德最终富有预见性地看到商业精神在遏制战争和促进国际合作中的重要作用.康德将人类本性中的恶作为人类社会理性进步的原动力.于是,康德从理性角度为人类规划了能够走向永久和平的多重现实途径.
【总页数】4页(P17-20)
【作者】杜明明
【作者单位】北京外国语大学北京 102627
【正文语种】中文
【相关文献】
1.从霍布斯状态到永久和平——康德宗教哲学中的伦理共同体思想 [J], 高明
2.道德、政治与历史——康德“永久和平论”中的理论难题及其解决 [J], 朱翠微;王福生
3.康德《永久和平论》中的秘密条款解读 [J], 郭宇航
4.关于康德《论永久和平》的若干思考 [J], 李明辉
5.康德目的论体系中的普遍历史与永久和平 [J], 詹莹莹
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永久和平论名词解释

永久和平论名词解释

永久和平论名词解释
(一)永久和平论是康德的著作《袖珍经典:永久和平论》提出的。

(二)在书中康德对实现永久和平提出了必要的原则,并克服在实现和平过程中所出现的各种困境与解决方法。

并最终超越没有法律的野蛮状态,建立一个各民族的联盟。

在这个联盟中,每一个国家,甚至最小的国家,都可以不依靠自己的力量或者自己的法律裁决,而只是依靠这个各民族的大联盟,依靠一个联合起来的力量,依靠以联合起来的意志的法律为根据所做出的决定,来获得自己的安全和权利。

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Immanuel Kant Zum ewigen Frieden Ein philosophischer EntwurfOb diese satirischeÜberschrift auf dem Schilde jenes holländischen Gastwirts,worauf ein Kirchhof gemalt war,die Menschenüberhaupt,oder besonders die Staatsoberhäupter,die des Krieges nie satt werden können,oder wohl gar nur die Philosophen gelte,die jenen süßen Traum träumen,mag dahin gestellt sein. Das bedingt sich aber der Verfasser des Gegenwärti-gen aus,daß,da der praktische Politiker mit dem theoretischen auf dem Fußsteht,mit großer Selbstge-fälligkeit auf ihn als einen Schulweisen herabzusehen, der dem Staat,welcher von Erfahrungsgrundsätzen ausgehen müsse,mit seinen sachleeren Ideen keine Gefahr bringe,und den man immer seine eilf Kegel auf einmal werfen lassen kann,ohne,daßsich der weltkundige Staatsmann daran kehren darf,dieser auch,im Fall eines Streits mit jenem sofern konse-quent verfahren müsse,hinter seinen auf gut Glück gewagten,undöffentlich geäußerten Meinungen nicht Gefahr für den Staat zu wittern; -durch welche clau-sula salvatoria der Verfasser dieses sich dann hiemit in der besten Form wider alle bösliche Auslegung ausdrücklich verwahrt wissen will.Digitale Bibliothek Band 2: PhilosophieErster Abschnitt,welcher diePräliminarartikel zum ewigen Friedenunter Staaten enthält1.»Es soll kein Friedensschlußfür einen solchengelten,der mit dem geheimen Vorbehalt desStoffs zu einem künftigen Kriege gemacht wor-den.«Denn alsdenn wäre er ja ein bloßer Waffenstill-stand,Aufschub der Feindseligkeiten,nicht Friede, der das Ende aller Hostilitäten bedeutet,und dem das Beiwort ewig anzuhängen ein schon verdächtiger Pleonasm ist.Die vorhandene,obgleich jetzt viel-leicht den Paziszierenden selbst noch nicht bekannte, Ursachen zum künftigen Kriege sind durch den Frie-densschlußinsgesamt vernichtet,sie mögen auch aus archivarischen Dokumenten mit noch so scharfsichti-ger Ausspähungsgeschicklichkeit ausgeklaubt sein. -Der Vorbehalt(reservatio mentalis)alter allererstkünftig auszudenkender Prätensionen,deren kein Teil für jetzt Erwähnung tun mag,weil beide zu sehr er-schöpft sind,den Krieg fortzusetzen,bei dem bösen Willen,die erste günstige Gelegenheit zu diesem Zweck zu benutzen,gehört zur Jesuitenkasuistik,und ist unter der Würde der Regenten,so wie die Willfährigkeit zu dergleichen Deduktionen unter der Würde eines Ministers desselben,wenn man die Sache,wie sie an sich selbst ist,beurteilt. -Wenn aber,nach aufgeklärten Begriffen der Staats-klugheit,in beständiger Vergrößerung der Macht, durch welche Mittel es auch sei,die wahre Ehre des Staats gesetzt wird,so fällt freilich jenes Urteil als schulmäßig und pedantisch in die Augen.2.»Es soll kein für sich bestehender Staat(kleinoder groß,das gilt hier gleichviel)von einem an-dern Staate durch Erbung,Tausch,Kauf oderSchenkung erworben werden können.«Ein Staat ist nämlich nicht(wie etwa der Boden, auf dem er seinen Sitz hat)eine Habe(patrimonium). Er ist eine Gesellschaft von Menschen,über die nie-mand anders,als er selbst,zu gebieten und zu dispo-nieren hat.Ihn aber,der selbst als Stamm seine eigene Wurzel hatte,als Pfropfreis einem andern Staate ein-zuverleiben,heißt seine Existenz,als einer morali-schen Person,aufheben,und aus der letzteren eine Sache machen,und widerspricht also der Idee des ur-sprünglichen Vertrags,ohne die sich kein Rechtüber ein Volk denken läßt.1In welche Gefahr das Vorur-teil dieser Erwerbungsart Europa,denn die andern Weltteile haben nie davon gewußt,in unsern bis aufDigitale Bibliothek Band 2: Philosophiedie neuesten Zeiten gebracht habe,daßsich nämlich auch Staaten einander heuraten könnten,ist jeder-mann bekannt,teils als eine neue Art von Industrie, sich auch ohne Aufwand von Kräften durch Familien-bündnisseübermächtig zu machen,teils auch auf sol-che Art den Länderbesitz zu erweitern. -Auch die Verdingung der Truppen eines Staats an einen andern, gegen einen nicht gemeinschaftlichen Feind,ist dahin zu zählen;denn die Untertanen werden dabei als nach Belieben zu handhabende Sachen gebraucht und ver-braucht.3.»Stehende Heere(miles perpetuus)sollen mitder Zeit ganz aufhören.«Denn sie bedrohen andere Staaten unaufhörlich mit Krieg,durch die Bereitschaft,immer dazu gerüstet zu erscheinen;reizen diese an,sich einander in Menge der Gerüsteten,die keine Grenzen kennt,zuübertref-fen,und,indem durch die darauf verwandten Kosten der Friede endlich noch drückender wird als ein kur-zer Krieg,so sind sie selbst Ursache von Angriffskrie-gen,um diese Last loszuwerden;wozu kommt,daßzum Töten,oder getötet zu werden in Sold genommen zu sein einen Gebrauch von Menschen als bloßen Ma-schinen und Werkzeugen in der Hand eines andern (des Staats)zu enthalten scheint,der sich nicht wohl mit dem Rechte der Menschheit in unserer eigenen Person vereinigen läßt.Ganz anders ist es mit der freiwilligen periodisch vorgenommenenÜbung der Staatsbürger in Waffen bewandt,sich und ihr Vater-land dadurch gegen Angriffe von außen zu sichern. -Mit der Anhäufung eines Schatzes würde es eben so gehen,daßer,von andern Staaten als Bedrohung mit Krieg angesehen,zu zuvorkommenden Angriffen nö-tigte(weil unter den drei Mächten,der Heeresmacht, der Bundesmacht und der Geldmacht,die letztere wohl das zuverlässigste Kriegswerkzeug sein dürfte; wenn nicht die Schwierigkeit,die Größe desselben zu erforschen,dem entgegenstände).4.»Es sollen keine Staatsschulden in Beziehungaufäußere Staatshändel gemacht werden.«Zum Behuf der Landesökonomie(der Wegebesse-rung,neuer Ansiedelungen,Anschaffung der Magazi-ne für besorgliche Mißwachsjahre u.s.w.)außerhalb oder innerhalb dem Staate Hülfe zu suchen,ist diese Hülfsquelle unverdächtig.Aber,als entgegenwirkende Maschine der Mächte gegen einander,ist ein Kredit-system ins Unabsehliche anwachsender und doch immer für die gegenwärtige Forderung(weil sie doch nicht von allen Gläubigern auf einmal geschehen wird)gesicherter Schulden -die sinnreiche ErfindungDigitale Bibliothek Band 2: Philosophieeines handeltreibenden Volks in diesem Jahrhundert -eine gefährliche Geldmacht,nämlich ein Schatz zum Kriegführen,der die Schätze aller andern Staaten zu-sammengenommenübertrifft,und nur durch den ein-mal bevorstehenden Ausfall der Taxen(der doch auch durch die Belebung des Verkehrs,vermittelst derRückwirkung auf Industrie und Erwerb,noch lange hingehalten wird)erschöpft werden kann.Diese Leichtigkeit Krieg zu führen,mit der Neigung der Machthabenden dazu,welche der menschlichen Natur eingeartet zu sein scheint,verbunden,ist also ein gro-ßes Hindernis des ewigen Friedens,welches zu ver-bieten um desto mehr ein Präliminarartikel desselben sein müßte,weil der endlich doch unvermeidliche Staatsbankerott manche andere Staaten unverschuldet in den Schaden mit verwickeln muß,welches eineöf-fentliche Läsion der letzteren sein würde.Mithin sind wenigstens andere Staaten berechtigt,sich gegen einen solchen und dessen Anmaßungen zu verbünden.5.»Kein Staat soll sich in die Verfassung und Re-gierung eines andern Staats gewalttätig einmi-schen.«Denn was kann ihn dazu berechtigen?Etwa das Skandal,was er den Untertanen eines andern Staats gibt?Es kann dieser vielmehr,durch das Beispiel der großenÜbel,die sich ein Volk durch seine Gesetzlo-sigkeit zugezogen hat,zur Warnung dienen;undüber-haupt ist das böse Beispiel,was eine freie Person der andern gibt,(als scandalum acceptum)keine Läsion derselben. -Dahin würde zwar nicht zu ziehen sein, wenn ein Staat sich durch innere Veruneinigung in zwei Teile spaltete,deren jeder für sich einen beson-dern Staat vorstellt,der auf das Ganze Anspruch macht;wo einem derselben Beistand zu leisten einem äußern Staat nicht für Einmischung in die Verfassung des andern(denn es ist alsdann Anarchie)angerechnet werden könnte.So lange aber dieser innere Streit noch nicht entschieden ist,würde diese Einmischung äußerer Mächte Verletzung der Rechte eines nur mit seiner innern Krankheit ringenden,von keinem andern abhängigen Volks,selbst also ein gegebenes Skandal sein,und die Autonomie aller Staaten unsicher ma-chen.6.»Es soll sich kein Staat im Kriege mit einem an-dern solche Feindseligkeiten erlauben,welchedas wechselseitige Zutrauen im künftigen Frie-den unmöglich machen müssen:als da sind,An-stellung der Meuchelmörder(percussores),Gift-mischer(venefici),Brechung der Kapitulation,Anstiftung des Verrats(perduellio)in dem be-kriegten Staat etc.«Digitale Bibliothek Band 2: PhilosophieDas sind ehrlose Stratagemen.Denn irgend ein Vertrauen auf die Denkungsart des Feindes mußmit-ten im Kriege nochübrig bleiben,weil sonst auch kein Friede abgeschlossen werden könnte,und die Feindseligkeit in einen Ausrottungskrieg(bellum in-ternecinum)ausschlagen würde;da der Krieg doch nur das traurige Notmittel im Naturzustande ist(wo kein Gerichtshof vorhanden ist,der rechtskräftig ur-teilen könnte),durch Gewalt sein Recht zu behaupten; wo keiner von beiden Teilen für einen ungerechten Feind erklärt werden kann(weil das schon einen Richterausspruch voraussetzt),sondern der Ausschlag desselben(gleich als vor einem so genannten Gottes-gerichte)entscheidet,auf wessen Seite das Recht ist; zwischen Staaten aber sich kein Bestrafungskrieg (bellum punitivum)denken läßt(weil zwischen ihnen kein Verhältnis eines Obern zu einem Untergebenen statt findet). -Woraus denn folgt:daßein Ausrot-tungskrieg,wo die Vertilgung beide Teile zugleich, und mit dieser auch alles Rechts treffen kann,den ewigen Frieden nur auf dem großen Kirchhofe der Menschengattung statt finden lassen würde.Ein sol-cher Krieg also,mithin auch der Gebrauch der Mittel, die dahin führen,mußschlechterdings unerlaubt sein. -Daßaber die genannte Mittel unvermeidlich dahin führen,erhellt daraus:daßjene höllische Kün-ste,da sie an sich selbst niederträchtig sind,wenn sie in Gebrauch gekommen,sich nicht lange innerhalb der Grenze des Krieges halten,wie etwa der Gebrauch der Spione(uti exploratoribus),wo nur die Ehrlosig-keit anderer(die nun einmal nicht ausgerottet werden kann)benutzt wird,sondern auch in den Friedenszu-standübergehen,und so die Absicht desselben gänz-lich vernichten würden.***Obgleich die angeführte Gesetze objektiv,d.i.in der Intention der Machthabenden,lauter Verbotge-setze(leges prohibitivae)sind,so sind doch einige derselben von der strengen,ohne Unterschied der Umstände geltenden Art(leges strictae),die so fort auf Abschaffung dringen(wie Nr.1,5,6),andere aber(wie Nr.2,3,4);die zwar nicht als Ausnahmen von der Rechtsregel,aber doch in Rücksicht auf die Ausübung derselben,durch die Umstände,subjektivfür die Befugnis erweiternd,(leges latae),und Erlaub-nisse enthalten,die Vollführung aufzuschieben,ohne doch den Zweck aus den Augen zu verlieren,der die-sen Aufschub,z.B.der Wiedererstattung der gewis-sen Staaten,nach Nr.2,entzogenen Freiheit,nicht auf dem Nimmertag(wie August zu versprechen pflegte, ad calendas graecas)auszusetzen,mithin die Nichter-stattung,sondern nur,damit sie nichtübereilt und soDigitale Bibliothek Band 2: Philosophieder Absicht selbst zuwider geschehe,die Verzögerungerlaubt.Denn das Verbot betrifft hier nur die Erwer-bungsart,die fernerhin nicht gelten soll,aber nicht den Besitzstand,der,ob er zwar nicht den erforderli-chen Rechtstitel hat,doch zu seiner Zeit(der putati-ven Erwerbung),nach der damaligenöffentlichen Meinung,von allen Staaten für rechtmäßig gehalten wurde.2Zweiter Abschnitt,welcher die Definitivartikel zum ewigen Frieden unterStaaten enthältDer Friedenszustand unter Menschen,die neben einander leben,ist kein Naturstand(status naturalis), der vielmehr ein Zustand des Krieges ist,d.i.wenn gleich nicht immer ein Ausbruch der Feindseligkeiten, doch immerwährende Bedrohung mit denselben.Er mußalso gestiftet werden;denn die Unterlassung der letzteren ist noch nicht Sicherheit dafür,und,ohnedaßsie einem Nachbar von dem andern geleistet wird (welches aber nur in einem gesetzlichen Zustande ge-schehen kann),kann jener diesen,welchen er dazu aufgefordert hat,als einen Feind behandeln.3 Erster Definitivartikel zum ewigen Frieden Die bürgerliche Verfassung in jedem Staate soll re-publikanisch sein.Die erstlich nach Prinzipien der Freiheit der Glie-der einer Gesellschaft(als Menschen);zweitens nach Grundsätzen der Abhängigkeit aller von einer einzi-gen gemeinsamen Gesetzgebung(als Untertanen);undDigitale Bibliothek Band 2: Philosophiedrittens,die nach dem Gesetz der Gleichheit dersel-ben(als Staatsbürger)gestiftete Verfassung -die einzige,welche aus der Idee des ursprünglichen Ver-trags hervorgeht,auf der alle rechtliche Gesetzgebung eines Volks gegründet sein muß -ist die republikani-sche.4Diese ist also,was das Recht betrifft,an sich selbst diejenige,welche allen Arten der bürgerlichen Konstitution ursprünglich zum Grunde liegt;und nun ist nur die Frage:ob sie auch die einzige ist,die zum ewigen Frieden hinführen kann?Nun hat aber die republikanische Verfassung,außer der Lauterkeit ihres Ursprungs,aus dem reinen Quell des Rechtsbegriffs entsprungen zu sein,noch die Aussicht in die gewünschte Folge,nämlich den ewigen Frieden;wovon der Grund dieser ist. -Wenn (wie es in dieser Verfassung nicht anders sein kann) die Beistimmung der Staatsbürger dazu erfordert wird,um zu beschließen,»ob Krieg sein solle,oder nicht«,so ist nichts natürlicher,als daß,da sie alle Drangsale des Kriegesüber sich selbst beschließenmüßten(als da sind:selbst zu fechten;die Kosten des Krieges aus ihrer eigenen Habe herzugeben;die Ver-wüstung,die er hinter sich läßt,kümmerlich zu ver-bessern;zumÜbermaße desÜbels endlich noch eine, den Frieden selbst verbitternde,nie(wegen naher immer neuer Kriege)zu tilgende Schuldenlast selbst zuübernehmen),sie sich sehr bedenken werden,ein so schlimmes Spiel anzufangen:Da hingegen in einer Verfassung,wo der Untertan nicht Staatsbürger,die also nicht republikanisch ist,es die unbedenklichste Sache von der Welt ist,weil das Oberhaupt nicht Staatsgenosse,sondern Staatseigentümer ist,an sei-nen Tafeln,Jagden,Lustschlössern,Hoffesten u.d. gl.durch den Krieg nicht das mindeste einbüßt,die-sen also wie eine Art von Lustpartie aus unbedeuten-den Ursachen beschließen,und der Anständigkeit wegen dem dazu allezeit fertigen diplomatischen Korps die Rechtfertigung desselben gleichgültigüber-lassen kann.***Damit man die republikanische Verfassung nicht (wie gemeiniglich geschieht)mit der demokratischen verwechsele,mußfolgendes bemerkt werden.Die Formen eines Staats(civitas)können entweder nach dem Unterschiede der Personen,welche die oberste Staatsgewalt inne haben,oder nach der Regierungsart des Volks durch sein Oberhaupt,er mag sein welcher er wolle,eingeteilt werden,die erste heißt eigentlich die Form der Beherrschung(forma imperii),und es sind nur drei derselben möglich,wo nämlich entweder nur einer,oder einige unter sich verbunden,oder alle zusammen,welche die bürgerliche GesellschaftDigitale Bibliothek Band 2: Philosophieausmachen,die Herrschergewalt besitzen(Autokratie, Aristokratie und Demokratie,Fürstengewalt,Adels-gewalt und Volksgewalt).Die zweite ist die Form der Regierung(forma regiminis),und betrifft die auf die Konstitution(den Akt des allgemeinen Willens,wo-durch die Menge ein Volk wird)gegründete Art,wie der Staat von seiner Machtvollkommenheit Gebrauch macht:und ist in dieser Beziehung entweder republi-kanisch oder despotisch.Der Republikanism ist das Staatsprinzip der Absonderung der ausführenden Ge-walt(der Regierung)von der gesetzgebenden;der Despotism ist das der eigenmächtigen Vollziehung des Staats von Gesetzen,die er selbst gegeben hat, mithin deröffentliche Wille,sofern er von dem Re-genten als sein Privatwille gehandhabt wird. -Unter den drei Staatsformen ist die der Demokratie,im ei-gentlichen Verstande des Worts,notwendig ein Des-potism,weil sie eine exekutive Gewalt gründet,da alleüber und allenfalls auch wider Einen(der also nicht mit einstimmt),mithin alle,die doch nicht alle sind,beschließen;welches ein Widerspruch des allge-meinen Willens mit sich selbst und mit der Freiheit ist.Alle Regierungsform nämlich,die nicht repräsen-tativ ist,ist eigentlich eine Unform,weil der Gesetz-geber in einer und derselben Person zugleich Voll-strecker seines Willens(so wenig,wie das Allgemeine des Obersatzes in einem Vernunftschlusse zugleich die Subsumtion des Besondern unter jenem im Untersatze)sein kann,und,wenn gleich die zwei andern Staatsverfassungen so fern immer fehlerhaft sind,daßsie einer solcher Regierungsart Raum geben,so ist es bei ihnen doch wenigstens möglich, daßsie eine dem Geiste eines repräsentativen Systems gemäße Regierungsart annähmen,wie etwa Friedrich II.wenigstens sagte:er sei bloßder oberste Diener des Staats,5da hingegen die demokratische es un-möglich macht,weil alles da Herr sein will. -Man kann daher sagen:je kleiner das Personale der Staats-gewalt(die Zahl der Herrscher),je größer dagegen die Repräsentation derselben,desto mehr stimmt die Staatsverfassung zur Möglichkeit des Republikanism, und sie kann hoffen,durch allmähliche Reformen sich dazu endlich zu erheben.Aus diesem Grunde ist es in der Aristokratie schon schwerer,als in der Monarchie, in der Demokratie aber unmöglich,anders,als durch gewaltsame Revolution zu dieser einzigen vollkom-men rechtlichen Verfassung zu gelangen.Es ist aber an der Regierungsart6dem Volk ohne alle Verglei-chung mehr gelegen,als an der Staatsform(wiewohl auch auf dieser ihre mehrere oder mindere Angemes-senheit zu jenem Zwecke sehr viel ankommt).Zu jener aber,wenn sie dem Rechtsbegriffe gemäßsein soll,gehört das repräsentative System,in welchemDigitale Bibliothek Band 2: Philosophieallein eine republikanische Regierungsart möglich,ohne welches sie(die Verfassung mag sein welche sie wolle)despotisch und gewalttätig ist. -Keine der alten sogenannten Republiken hat dieses gekannt,und sie mußten sich darüber auch schlechterdings in dem Despotism auflösen,der unter der Obergewalt eines Einzigen noch der erträglichste unter allen ist.Zweiter Definitivartikel zum ewigen Frieden Das Völkerrecht soll auf einen Föderalism freier Staaten gegründet sein.Völker,als Staaten,können wie einzelne Menschen beurteilt werden,die sich in ihrem Naturzustande(d.i. in der Unabhängigkeit vonäußern Gesetzen)schon durch ihr Nebeneinandersein lädieren,und deren jeder,um seiner Sicherheit willen,von dem andern fordern kann und soll,mit ihm in eine,der bürgerli-chenähnliche,Verfassung zu treten,wo jedem sein Recht gesichert werden kann.Dies wäre ein Völker-bund,der aber gleichwohl kein Völkerstaat seinmüßte.Darin aber wäre ein Widerspruch;weil ein jeder Staat das Verhältnis eines Oberen(Gesetzge-benden)zu einem Unteren(Gehorchenden,nämlich dem Volk)enthält,viele Völker aber in einem Staate nur ein Volk ausmachen würden,welches(da wir hier das Recht der Völker gegen einander zu erwägen haben,so fern sie so viel verschiedene Staaten ausma-chen,und nicht in einem Staat zusammenschmelzen sollen)der Voraussetzung widerspricht.Gleichwie wir nun die Anhänglichkeit der Wilden an ihre gesetzlose Freiheit,sich lieber unaufhörlich zu balgen,als sich einem gesetzlichen,von ihnen selbstDigitale Bibliothek Band 2: Philosophiezu konstituierenden,Zwange zu unterwerfen,mithin die tolle Freiheit der vernünftigen vorzuziehen,mit tiefer Verachtung ansehen,und als Rohigkeit,Unge-schliffenheit und viehische Abwürdigung der Mensch-heit betrachten,so,sollte man denken,müßten gesit-tete Völker(jedes für sich zu einem Staat vereinigt) eilen,aus einem so verworfenen Zustande je eher desto lieber herauszukommen:Statt dessen aber setzt vielmehr jeder Staat seine Majestät(denn Volksmaje-stät ist ein ungereimter Ausdruck)gerade darin,gar keinemäußeren gesetzlichen Zwange unterworfen zu sein,und der Glanz seines Oberhaupts besteht darin, daßihm,ohne daßer sich eben selbst in Gefahr set-zen darf,viele Tausende zu Gebot stehen,sich für eine Sache,die sie nichts angeht,aufopfern zu lassen, 7und der Unterschied der europäischen Wilden von den amerikanischen besteht hauptsächlich darin,daß, da manche Stämme der letzteren von ihren Feindengänzlich sind gegessen worden,die ersteren ihreÜberwundene besser zu benutzen wissen,als sie zu verspeisen,und lieber die Zahl ihrer Untertanen,mit-hin auch die Menge der Werkzeuge zu noch ausge-breitetem Kriegen durch sie zu vermehren wissen. Bei der Bösartigkeit der menschlichen Natur,die sich im freien Verhältnis der Völker unverhohlen blicken läßt(indessen daßsie im bürger-lich-gesetzlichen Zustande durch den Zwang der Regierung sich sehr verschleiert),ist es doch zu ver-wundern,daßdas Wort Recht aus der Kriegspolitik noch nicht als pedantisch ganz hat verwiesen werden können,und sich noch kein Staat erkühnet hat,sichfür die letztere Meinungöffentlich zu erklären;denn noch werden Hugo Grotius,Pufendorf,Vattel u.a.m. (lauter leidige Tröster),obgleich ihr Kodex,philoso-phisch oder diplomatisch abgefaßt,nicht die mindeste gesetzliche Kraft hat,oder auch nur haben kann(weil Staaten als solche nicht unter einem gemeinschaftli-chenäußeren Zwange stehen),immer treuherzig zur Rechtfertigung eines Kriegsangriffs angeführt,ohne daßes ein Beispiel gibt,daßjemals ein Staat durch mit Zeugnissen so wichtiger Männer bewaffnete Ar-gumente wäre bewegen worden,von seinem Vorha-ben abzustehen. -Diese Huldigung,die jeder Staat dem Rechtsbegriffe(wenigstens den Worten nach)lei-stet,beweist doch,daßeine noch größere,ob zwar zur Zeit schlummernde,moralische Anlage im Men-schen anzutreffen sei,über das böse Prinzip in ihm (was er nicht ableugnen kann)doch einmal Meister zu werden,und dies auch von andern zu hoffen;denn sonst würde das Wort Recht den Staaten,die sich ein-ander befehden wollen,nie in den Mund kommen,es sei denn,bloßum seinen Spott damit zu treiben,wie jener gallische Fürst es erklärte;»Es ist der Vorzug, den die Natur dem Stärkernüber den SchwächernDigitale Bibliothek Band 2: Philosophiegegeben hat,daßdieser ihm gehorchen soll«.Da die Art,wie Staaten ihr Recht verfolgen,nie, wie bei einemäußern Gerichtshofe,der Prozeß,son-dern nur der Krieg sein kann,durch diesen aber und seinen günstigen Ausschlag,den Sieg,das Recht nicht entschieden wird,und durch den Friedensver-trag zwar wohl dem diesmaligen Kriege,aber nicht dem Kriegszustande(immer zu einem neuen Vorwand zu finden)ein Ende gemacht wird(den man auch nicht geradezu für ungerecht erklären kann,weil in diesem Zustande jeder in seiner eigenen Sache Richter ist),gleichwohl aber von Staaten,nach dem Völker-recht,nicht eben das gelten kann,was von Menschen im gesetzlosen Zustande nach dem Naturrecht gilt,»aus diesem Zustande herausgehen zu sollen«(weil sie,als Staaten,innerlich schon eine rechtliche Ver-fassung haben,und also dem Zwange anderer,sie nach ihren Rechtsbegriffen unter eine erweiterte ge-setzliche Verfassung zu bringen,entwachsen sind), indessen daßdoch die Vernunft,vom Throne derhöchsten moralisch gesetzgebenden Gewalt herab, den Krieg als Rechtsgang schlechterdings verdammt, den Friedenszustand dagegen zur unmittelbaren Pflicht macht,welcher doch,ohne einen Vertrag der Völker unter sich,nicht gestiftet oder gesichert wer-den kann: -so mußes einen Bund von besondererArt geben,den man den Friedensbund(foedus pacificum)nennen kann,der vom Friedensvertrag (pactum pacis)darin unterschieden sein würde,daßdieser bloßeinen Krieg,jener aber alle Kriege auf immer zu endigen suchte.Dieser Bund geht auf kei-nen Erwerb irgend einer Macht des Staats,sondern lediglich auf Erhaltung und Sicherung der Freiheit eines Staats,für sich selbst und zugleich anderer ver-bündeten Staaten,ohne daßdiese doch sich deshalb (wie Menschen im Naturzustande)öffentlichen Geset-zen,und einem Zwange unter denselben,unterwerfen dürfen. -Die Ausführbarkeit(objektive Realität)die-ser Idee der Föderalität,die sich allmählichüber alle Staaten erstrecken soll,und so zum ewigen Frieden hinführt,läßt sich darstellen.Denn wenn das Glück es so fügt:daßein mächtiges und aufgeklärtes Volk sich zu einer Republik(die ihrer Natur nach zum ewigen Frieden geneigt sein muß)bilden kann,so gibt diese einen Mittelpunkt der föderativen Vereinigung für an-dere Staaten ab,um sich an sie anzuschließen,und so den Freiheitszustand der Staaten,gemäßder Idee des Völkerrechts,zu sichern,und sich durch mehrere Ver-bindungen dieser Art nach und nach immer weiter auszubreiten.Daßein Volk sagt:»es soll unter uns kein Krieg sein;denn wir wollen uns in einen Staat formieren, d.i.uns selbst eine oberste gesetzgebende,regierende und richtende Gewalt setzen,die unsere StreitigkeitenDigitale Bibliothek Band 2: Philosophiefriedlich ausgleicht« -das läßt sich verstehen. - -Wenn aber dieser Staat sagt:»es soll kein Krieg zwi-schen mir und andern Staaten sein,obgleich ich keine oberste gesetzgebende Gewalt erkenne,die mir mein, und der ich ihr Recht sichere«,so ist es gar nicht zu verstehen,worauf ich dann das Vertrauen zu meinem Rechte gründen wolle,wenn es nicht das Surrogat des bürgerlichen Gesellschaftbundes,nämlich der freieFöderalism ist,den die Vernunft mit dem Begriffe des Völkerrechts notwendig verbinden muß,wennüberall etwas dabei zu denkenübrig bleiben soll.Bei dem Begriffe des Völkerrechts,als eines Rechts zum Kriege,läßt sich eigentlich gar nichts denken(weil es ein Recht sein soll,nicht nach allge-mein gültigenäußern,die Freiheit jedes einzelnen ein-schränkenden Gesetzen,sondern nach einseitigen Ma-ximen durch Gewalt,was Recht sei,zu bestimmen), es müßte denn darunter verstanden werden:daßMen-schen,die so gesinnet sind,ganz recht geschieht, wenn sie sich unter einander aufreiben,und also den ewigen Frieden in dem weiten Grabe finden,das alle Greuel der Gewalttätigkeit samt ihren Urhebern be-deckt. -Für Staaten,im Verhältnisse unter einander, kann es nach der Vernunft keine andere Art geben, aus dem gesetzlosen Zustande,der lauter Krieg ent-hält,herauszukommen,als daßsie,eben so wie ein-zelne Menschen,ihre wilde(gesetzlose)Freiheit aufgeben,sich zuöffentlichen Zwangsgesetzen beque-men,und so einen(freilich immer wachsenden)Völ-kerstaat(civitas gentium),der zuletzt alle Völker der Erde befassen würde,bilden.Da sie dieses aber nach ihrer Idee vom Völkerrecht durchaus nicht wollen, mithin,was in thesi richtig ist,in hypothesi verwer-fen,so kann an die Stelle der positiven Idee einer Weltrepublik(wenn nicht alles verloren werden soll) nur das negative Surrogat eines den Krieg abwehren-den,bestehenden,und sich immer ausbreitenden Bun-des den Strom der rechtscheuenden,feindseligen Nei-gung aufhalten,doch mit beständiger Gefahr ihres Ausbruchs(Furor impius intus -fremit horridus ore cruento.Virgil).8Digitale Bibliothek Band 2: Philosophie。

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